Bienengesundheit

Obfrau für Bienengesundheit - Daniela Dressler

In diesem Abschnitt berichtet unsere Obfrau für Bienengesundheit über neues aus dem Verein und den sich ändernden Vorschriften.

März 2023: AFB-Ergebnisse

Um sicher zu stellen, dass unsere Bienen gesund sind, werden die Bienenstände der im Verein organisierten Imker optional einmal Jährlich von ausgebildeten Experten begutachtet und Futterkranzproben gezogen. Diese werden dann in ein Labor in Celle geschickt und auf Sporen der Amerikanischen Faulbrut untersucht.

Das Ergebnis der Proben aus dem Winter 2022/2023 beruhigt die Imker: Es scheint soweit keinen Ausbruch der AFB zu geben.

Aktion: Rückblick Reinigungstag 2022

Liebe Imkerinnen,

liebe Imker,

mit großem Engagement haben wir am Samstag, 05.11.2022 auf dem Gelände der Kläranlage Verden bei bestem Wetter wieder unseren Reinigungstag durchgeführt. 12 Imkerinnen und Imker hatten sich dazu mit ihrem Material angemeldet.

Roland Arndt hatte bereits am Freitagnachmittag die benötigten Materialien zur Kläranlage gebracht, den Standort in Augenschein genommen und mit dem Mitarbeiter der Kläranlage gesprochen. Mit dem Aufbau und dem Anheizen wurde am Samstag um 8 Uhr begonnen.

Unter dem kritischen Blick von Roland Arndt konnten wir dann kurz vor 9 Uhr, als die Natronlauge die richtige Temperatur hatte, mit dem ersten Material starten. Wichtig war auch, dass die Materialien gut vorher von Wachs- und Propolisresten befreit wurden. Nach dem Kochen der Materialien wurden diese in einem Tauchbad neutralisiert und anschließend mit einem Hochdruckreiniger abgespült.

Wie schon in den letzten Jahren wurden Roland Arndt und Daniela Dressler von C. und N. Pfaff und M. und M. Grafe tatkräftig unterstützt. Daniela Dressler, die in diesem Jahr erstmalig auch den organisatorischen Part von V. Pfaff übernommen hatte, wurde von Ihrer Tochter Emilie unterstützt, sodass die angemeldeten Imker und Imkerinnen selbst wenig Hand anlegen mussten und genügend Zeit für einen Austausch fanden.

Um 13.30 Uhr war alles schon vorbei, die Materialien gereinigt und verstaut. Mit zwei Gläsern Honig haben wir uns noch bei dem Mitarbeiter der Kläranlage bedankt und hoffen, dass wir im nächsten Jahr wiederkommen dürfen.

Mit der kleinen Erhöhung des Kostenbeitrag für die Verbrauchsmaterialen (Ätznatron, Gas, …) wurde der Reinigungstag kostendeckend durchgeführt.

Beitrag von Daniela Dressler, November 2022

2022 - Neue Regeln für den Umgang mit Arzneimitteln bei Bienen

Daniela Samstag, 23. Juli 2022 von Daniela

Am 28.1.2022 ist die neue EU-Verordnung EU TAM VO 2019/6 europaweit in Kraft getreten. In Deutschland werden die Regelungen zur Tierarznei damit aus dem Arzneimittelgesetz herausgelöst und in das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) überführt. Beide Regelwerke gelten auch für uns Imker.

Was ändert sich für uns Imker?

1. Ab jetzt ist das Bestansbuch Pflicht!

Daniela Samstag, 23. Juli 2022 von Daniela

Die EU-Verordnung schreibt Imkernden in Artikel 108 die Buchführung über die von ihnen verwendeten Arzneimittel explizit vor. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung ist das auch in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Der Deutsche Imkerbund e.V. empfiehlt, alle Arzneimittelgaben in ein Bestandsbuch aufzunehmen – auch jene, die ein Tierarzt angeordnet hat. Bei einer Kontrolle sorge das für Klarheit.

2. Das Bestandsbuch muss nicht unbedingt ein Buch sein......

Daniela Samstag, 23. Juli 2022 von Daniela

.... es kann sich auch um eine lose Blattsammlung handeln.

Wichtig ist aber, dass diese Dokumentation fünf Jahre aufzubewahren ist. Sämtliche Arzneimittel-Anwendungen müssen vom Eigentümer bzw. Halter für die zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tiere detailliert dokumentiert werden. Die Nachweispflicht gilt für alle Bienenhalter und alle angewendeten Arzneimittel bzw. Varroazide in der Imkerei. Diese Dokumentation erfolgt in einem sogenannten Bestandsbuch, welches zudem 5 Jahre aufzubewahren. Die Einhaltung der Vorgaben der EU-Verordnung und des TAMG kann bzw. wird künftig behördlich überprüft.

3. Ab jetzt ist die Schwammtuch-Methode verboten ...

Daniela Samstag, 23. Juli 2022 von Daniela

... Zu Artikel 106 (1) ist hervorzuheben, dass alle Tierarzneimittel nur gemäß ihrer spezifischen Zulassung angewendet werden dürfen. Das bedeutet, dass für die imkerliche Praxis, alle Varroazide nur zulassungskonform angewendet werden dürfen. Damit sind Behandlungsmethoden wie etwa die Ameisensäureeinbringung mit dem Schwammtuch verboten. Diese weit verbreitete Schock-Behandlung ist in der Zulassung von Ameisensäure nicht beschrieben und damit nicht zulässig!

Quellen:

Infobrief vom 02.02.2022 LAVES

- EU Verordnung 2019/6

- Präsidium für Bienengesundheit im D.I.B.

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